REACH-VERORDNUNG


Konformitäts-Bescheinigung bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH
Version 2023/01



Hiermit bestätigen wir, dass von Breuss-Metallwaren e.U. gefertigte und gehandelte Produkte die Anforderungen der Richtlinie (EC) 1907/2006 in Bezug auf die Registration, Einschätzung, Autorisierung und Restriktion von Chemikalien (REACH) erfüllen.


1. Im Rahmen der REACH-Verordnung ist Breuss-Metallwaren e.U. ein Hersteller von Artikel für seine Kunden in der EU. Wir stellen keine „Stoffe“ oder „Präparate“ her und unsere Artikel erfüllen nicht die „absichtliche Freisetzung von Stoffen“. Dementsprechend sehen wir für die von uns gelieferten Produkte keine Registrierung, Vorregistrierung oder eine Autorisierungspflicht vor.


2. „Kommunikation in der Lieferkette“ gemäß REACH Artikel 33:
Wir erklären, dass keine weiteren SVHC-Stoffe gemäß aktueller „REACH-Kandidatenliste“ in Breuss-Metallwaren e.U.-Produkten enthalten sind.


3. Als nachgeschalteter Anwender werden alle damit verbundenen Verpflichtungen eingehalten und wir fordern von unseren Lieferanten, dass alle verwendeten chemischen Stoffe in der aktuellen RACH-Datenbank registriert sind. Um unsere hohe Produktsicherheit zu gewährleisten, kontrollieren wir laufend die Umsetzung mit unseren Lieferanten.


Aktualisierungen der REACH-Kandidatenliste sowie der Stoffe-Liste mit beschränkten Verwendungsmöglichkeiten werden von uns beobachtet und auf eine mögliche Relevanz hin geprüft (siehe Anmerkungen 1 & 2)
Anmerkung 1:
https://echa.europa.eu/candidate-list-table
Anmerkung 2:
https://echa.europa.eu/substances-restricted-under-reach



Breuss Metallwaren e.U.

Gewerbegasse 3

A-2540 Bad Vöslau

Austria


REACH-VERORDNUNG (.PDF)
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